Das ist los in den österreichischen Weltläden.
Fairness entlang der gesamten Wertschöpfungskette als Grundlage für den Fairen Handel der WELTLÄDEN muss keine Vision sein, sondern eine Alternative. Die Einhaltung der Menschenrechte über ökologische und soziale Nachhaltigkeit bis hin zu einer transparenten Lieferkette steht seit mehr als 40 Jahren im Mittelpunkt der Arbeit der Weltläden. Daher setzen wir unsere Kampagne mit dem Titel „Fairness ist unser Business“ fort.
Faire Handelspraktiken, unternehmerische Verantwortung und Transparenz gehören zum Selbstverständnis der Akteur:innen des Fairen Handels. Die österreichischen Weltläden werden rund um den Weltladentag, am 11. Mai 2024, bewussten Konsument:innen anhand ausgewählter Produkte und deren Lieferketten, vermitteln was weltweite Fairness bedeutet, und was das konkret in der Herstellung und für alle Beteiligten bedeutet.
Heuer haben wir (zusätzlich zu den letztjährigen) folgende Lieferketten im Detail vorbereitet:
In unserem Magazin bekommen Sie weitere Informationen zum Thema. Lesen Sie hier nach!
Der Faire Handel zeigt einem herrschenden Wirtschaftssystem, das maßgeblich auf Ausbeutung beruht und Wettbewerbsvorteile durch die Missachtung von Menschenrechten und Umweltstandards erreicht, seine Grenzen auf und bietet Alternativen. Viele Akteur:innen haben sich seit Jahren für ein EU-Lieferkettengesetz mit klaren Haftungsregeln für alle Unternehmen und Transparenz für die Konsument:innen eingesetzt. Dieses Gesetz sollte Unternehmen in ganz Europa gesetzlich verpflichten, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in ihren globalen Lieferketten wirksam vorzubeugen.
„Im Fairen Handel ist es klar, fair und transparent zu handeln. Mit der Mehrheit zum Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene werden nun die Bemühungen hin zu einem fairen Miteinander in einer globalisierten, arbeitsteiligen Welt, endlich zur überprüfbaren gesetzlichen Realität. Das ist ein wichtiger Schritt, ein Paradigmenwechsel hin zu verbindlichen Sorgfaltspflichten“, sagt Ernst Gassner vom Vorstand der ARGE Weltläden zur aktuellen politischen Entscheidung.
Im Dezember 2023 haben sich die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der EU-Rat nach einer langen und intensiven Verhandlungsphase („Trilog“) auf die Inhalte für eine solche Regulierung geeinigt. Der beschlossene Kompromiss wackelte in den letzten Wochen massiv, weil etwa das wichtige EU-Mitgliedsland Deutschland eine Enthaltung angekündigt hatte. Die österreichische Ministerin Alma Zadić hatte Ende Jänner öffentlich ihre Zustimmung signalisiert, jedoch kündigte Minister Martin Kocher zwei Tage vor der geplanten Abstimmung an, dass er sich enthalten werde. Die belgische Ratspräsidentin legte daraufhin am 15. März einen neuen Text mit massiven Zugeständnissen vor, um dennoch eine qualifizierte Mehrheit zu erreichen. Der Kompromiss ist natürlich bitter: So wird die finale Richtlinie nach einer mehrjährigen Übergangsphase nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro gelten. Für Hochrisikosektoren gibt es keine zusätzlichen Bestimmungen. Am 22. April 2024 hat das Europaparlament das Gesetz angenommen. 374 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 235 dagegen und 19 enthielten sich bei der finalen Abstimmung in Straßburg. Österreichs Parlamentarier*innen der ÖVP (außer Otmar Karas der sich enthielt) und der FPÖ stimmten dagegen. Die NEOS enthielten sich und die GRÜNEN und SPÖ- Abgeordneten stimmte dafür. Die Mitglieder der Europäischen Union haben jetzt zwei Jahre Zeit, die formulierten Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
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